
MITGLIED WERDEN im Schutzbund
Deine Solidarität ist der erste Schritt zur Verteidigung der Republik.
Wer bei uns Mitglied werden möchte, soll wissen, wofür dieser Verein steht. Die folgenden Auszüge aus unserer Gründungserklärung und unserer Satzung fassen zusammen, was uns trägt, was wir tun und was wir von unseren Mitgliedern erwarten. Die vollständige Satzung senden wir auf Anfrage gern zu.
Die Eiserne Front – Demokratischer Schutzbund e. V. gründet sich in der historischen Tradition der im Jahr 1931 entstandenen Eisernen Front. Der Verein ist eine Neugründung; er ist weder mit der historischen Eisernen Front identisch noch deren Rechtsnachfolger und knüpft ausschließlich ideell an ihren demokratischen Auftrag an.
Wir verstehen uns als demokratischer Schutzverband, der sich dem Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, des parlamentarischen Systems, der Menschenwürde, der sozialen Gerechtigkeit sowie der Grund- und Freiheitsrechte verpflichtet. Unsere Aufgabe sehen wir darin, die Demokratie gegen ihre Feinde zu verteidigen, demokratische Institutionen zu stärken und Menschen für demokratische Werte zu begeistern. Die Eiserne Front versteht sich als friedlicher, rechtsstaatlicher und wehrhafter Schutzbund der Demokratie.
Der Verein ist der Sozialdemokratie historisch eng verbunden und arbeitet insbesondere mit Mitgliedern der SPD zusammen, ohne Teil einer Partei zu sein. Unsere Mitgliedschaft steht allen Demokratinnen und Demokraten offen, die sich uneingeschränkt zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung, zum Grundgesetz und zu den Grundwerten dieses Vereins bekennen, ausdrücklich auch Parteilosen und Mitgliedern anderer demokratischer Parteien.
Der Verein verfolgt seine Ziele ausschließlich mit demokratischen und rechtsstaatlichen Mitteln. Er bekennt sich ausnahmslos zur Gewaltfreiheit und zum staatlichen Gewaltmonopol. Politische Einschüchterung und Selbstjustiz sind mit unserem Selbstverständnis unvereinbar.
Die drei Pfeile
Der Verein führt als Zeichen die drei Pfeile der Eisernen Front. Sie stehen in unserem heutigen Verständnis symbolisch für den entschlossenen, ausschließlich demokratischen Widerstand gegen:
– Nationalsozialismus, Faschismus in allen Ausprägungen, Rechtsextremismus und ihre heutigen Erscheinungsformen,
– totalitäre Ideologien, unabhängig davon, ob sie religiös-fundamentalistisch, kommunistisch-autoritär oder anderweitig verfassungsfeindlich geprägt sind,
– demokratiegefährdenden Lobbyismus, Bestechung und jede Form käuflicher Einflussnahme auf politische Entscheidungen.
Zweck des Vereins (§ 2 der Satzung, Auszug)
Zweck des Vereins ist der Schutz und die Stärkung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland. Der Vereinszweck umfasst insbesondere:
– politische Bildungsarbeit auf Grundlage demokratischer, wissenschaftlicher und rechtsstaatlicher Erkenntnisse,
– Demokratieförderung und Erinnerungsarbeit, insbesondere an die Zerstörung der Weimarer Republik, an den Nationalsozialismus und seine Verbrechen sowie an die demokratische Tradition von 1848 und 1931,
– Extremismusprävention,
– Aufklärungsarbeit über verfassungsfeindliche Bestrebungen von rechts wie von links sowie über demokratiegefährdenden Lobbyismus, Bestechung und verdeckte Einflussnahme in Politik und Verwaltung,
– den Schutz demokratischer Politikerinnen und Politiker sowie demokratischer Institutionen vor Einschüchterung, Bedrohung und Diffamierung,
– den ideellen Schutz der freien Gewerkschaften, die Förderung gewerkschaftlicher Mitbestimmung und den Schutz der Tarifautonomie.
Verwirklicht wird der Vereinszweck unter anderem durch Vorträge, Seminare, Podiumsdiskussionen und Publikationen, durch friedliche Demonstrationen, Mahnwachen und Gedenkveranstaltungen im Rahmen des Versammlungsrechts, durch Schulungen in Deeskalation, Versammlungsrecht, demokratischer Konfliktlösung und Zivilcourage sowie durch die Zusammenarbeit mit Gewerkschaften, wissenschaftlichen Einrichtungen und zivilgesellschaftlichen Organisationen.
Bekenntnis zur Demokratie und Verhaltenskodex (§ 4 der Satzung)
Der Verein und seine Mitglieder bekennen sich uneingeschränkt zum Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung und zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Alle Mitglieder sind demokratischen und rechtsstaatlichen Grundsätzen verpflichtet.
Der Verein unterstützt und fördert keine extremistischen Bestrebungen gleich welcher Richtung. Nachgewiesenes Engagement eines Mitglieds gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung führt zum Ausschluss.
Für alle Mitglieder gilt ein Verhaltenskodex: respektvoller Umgang miteinander und mit Dritten, keine Diskriminierung. Antisemitische, rassistische oder menschenverachtende Äußerungen im Namen des Vereins sind untersagt und ziehen Ordnungsmaßnahmen bis zum Ausschluss nach sich.
Mitgliedschaft (§ 5 der Satzung, Auszug)
Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden, die das sechzehnte Lebensjahr vollendet hat, die Ziele des Vereins unterstützt und sich zu den Grundsätzen der Satzung bekennt. Juristische Personen können fördernde Mitglieder werden. Die Mitgliedschaft steht Mitgliedern demokratischer Parteien ebenso offen wie Parteilosen.
Der Aufnahmeantrag ist in Textform an den Vorstand zu richten. Er enthält ein schriftliches Bekenntnis zu den Vereinszielen und die Anerkennung der Satzung. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
Nach dem Selbstverständnis des Vereins als demokratischer Schutzverband ist die Mitgliedschaft unvereinbar mit der gleichzeitigen Mitgliedschaft in Parteien oder Organisationen, deren politische Ausrichtung den Zielen und Grundsätzen des Vereins widerspricht. Die Gründungsversammlung hat diese Unvereinbarkeit derzeit für die Alternative für Deutschland (AfD) und das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) festgestellt. Unvereinbar ist ferner die Mitgliedschaft oder Mitarbeit in Organisationen, die verfassungsfeindliche Ziele verfolgen, die von einem Verfassungsschutz als gesichert extremistisch eingestuft sind oder die zu Gewalt aufrufen.
Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss, Streichung oder Tod. Der Austritt ist jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform gegenüber dem Vorstand zu erklären.
Beiträge (§ 6 der Satzung)
Von den Mitgliedern werden monatliche Beiträge erhoben:
– Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres: beitragsfrei,
– Studierende, Auszubildende, Arbeitslose sowie Rentnerinnen und Rentner auf Antrag: ermäßigter Beitrag zwischen 2,50 Euro und 5 Euro,
– ordentliche Mitglieder: 5 Euro,
– Fördermitglieder: frei wählbar, mindestens 10 Euro.
Der Vorstand kann Beiträge in begründeten Fällen stunden sowie vollständig oder teilweise erlassen.
Wer wir sind
Die Eiserne Front – Demokratischer Schutzbund e. V. gründet sich in der historischen Tradition der im Jahr 1931 entstandenen Eisernen Front. Der Verein ist eine Neugründung; er ist weder mit der historischen Eisernen Front identisch noch deren Rechtsnachfolger und knüpft ausschließlich ideell an ihren demokratischen Auftrag an.
Wir verstehen uns als demokratischer Schutzverband, der sich dem Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, des parlamentarischen Systems, der Menschenwürde, der sozialen Gerechtigkeit sowie der Grund- und Freiheitsrechte verpflichtet. Unsere Aufgabe sehen wir darin, die Demokratie gegen ihre Feinde zu verteidigen, demokratische Institutionen zu stärken und Menschen für demokratische Werte zu begeistern. Die Eiserne Front versteht sich als friedlicher, rechtsstaatlicher und wehrhafter Schutzbund der Demokratie.
Der Verein ist der Sozialdemokratie historisch eng verbunden und arbeitet insbesondere mit Mitgliedern der SPD zusammen, ohne Teil einer Partei zu sein. Unsere Mitgliedschaft steht allen Demokratinnen und Demokraten offen, die sich uneingeschränkt zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung, zum Grundgesetz und zu den Grundwerten dieses Vereins bekennen, ausdrücklich auch Parteilosen und Mitgliedern anderer demokratischer Parteien.
Der Verein verfolgt seine Ziele ausschließlich mit demokratischen und rechtsstaatlichen Mitteln. Er bekennt sich ausnahmslos zur Gewaltfreiheit und zum staatlichen Gewaltmonopol. Politische Einschüchterung und Selbstjustiz sind mit unserem Selbstverständnis unvereinbar.
Die drei Pfeile
Der Verein führt als Zeichen die drei Pfeile der Eisernen Front. Sie stehen in unserem heutigen Verständnis symbolisch für den entschlossenen, ausschließlich demokratischen Widerstand gegen:
– Nationalsozialismus, Faschismus in allen Ausprägungen, Rechtsextremismus und ihre heutigen Erscheinungsformen,
– totalitäre Ideologien, unabhängig davon, ob sie religiös-fundamentalistisch, kommunistisch-autoritär oder anderweitig verfassungsfeindlich geprägt sind,
– demokratiegefährdenden Lobbyismus, Bestechung und jede Form käuflicher Einflussnahme auf politische Entscheidungen.
Zweck des Vereins (§ 2 der Satzung, Auszug)
Zweck des Vereins ist der Schutz und die Stärkung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland. Der Vereinszweck umfasst insbesondere:
– politische Bildungsarbeit auf Grundlage demokratischer, wissenschaftlicher und rechtsstaatlicher Erkenntnisse,
– Demokratieförderung und Erinnerungsarbeit, insbesondere an die Zerstörung der Weimarer Republik, an den Nationalsozialismus und seine Verbrechen sowie an die demokratische Tradition von 1848 und 1931,
– Extremismusprävention,
– Aufklärungsarbeit über verfassungsfeindliche Bestrebungen von rechts wie von links sowie über demokratiegefährdenden Lobbyismus, Bestechung und verdeckte Einflussnahme in Politik und Verwaltung,
– den Schutz demokratischer Politikerinnen und Politiker sowie demokratischer Institutionen vor Einschüchterung, Bedrohung und Diffamierung,
– den ideellen Schutz der freien Gewerkschaften, die Förderung gewerkschaftlicher Mitbestimmung und den Schutz der Tarifautonomie.
Verwirklicht wird der Vereinszweck unter anderem durch Vorträge, Seminare, Podiumsdiskussionen und Publikationen, durch friedliche Demonstrationen, Mahnwachen und Gedenkveranstaltungen im Rahmen des Versammlungsrechts, durch Schulungen in Deeskalation, Versammlungsrecht, demokratischer Konfliktlösung und Zivilcourage sowie durch die Zusammenarbeit mit Gewerkschaften, wissenschaftlichen Einrichtungen und zivilgesellschaftlichen Organisationen.
Bekenntnis zur Demokratie und Verhaltenskodex (§ 4 der Satzung)
Der Verein und seine Mitglieder bekennen sich uneingeschränkt zum Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung und zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Alle Mitglieder sind demokratischen und rechtsstaatlichen Grundsätzen verpflichtet.
Der Verein unterstützt und fördert keine extremistischen Bestrebungen gleich welcher Richtung. Nachgewiesenes Engagement eines Mitglieds gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung führt zum Ausschluss.
Für alle Mitglieder gilt ein Verhaltenskodex: respektvoller Umgang miteinander und mit Dritten, keine Diskriminierung. Antisemitische, rassistische oder menschenverachtende Äußerungen im Namen des Vereins sind untersagt und ziehen Ordnungsmaßnahmen bis zum Ausschluss nach sich.
Mitgliedschaft (§ 5 der Satzung, Auszug)
Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden, die das sechzehnte Lebensjahr vollendet hat, die Ziele des Vereins unterstützt und sich zu den Grundsätzen der Satzung bekennt. Juristische Personen können fördernde Mitglieder werden. Die Mitgliedschaft steht Mitgliedern demokratischer Parteien ebenso offen wie Parteilosen.
Der Aufnahmeantrag ist in Textform an den Vorstand zu richten. Er enthält ein schriftliches Bekenntnis zu den Vereinszielen und die Anerkennung der Satzung. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
Nach dem Selbstverständnis des Vereins als demokratischer Schutzverband ist die Mitgliedschaft unvereinbar mit der gleichzeitigen Mitgliedschaft in Parteien oder Organisationen, deren politische Ausrichtung den Zielen und Grundsätzen des Vereins widerspricht. Die Gründungsversammlung hat diese Unvereinbarkeit derzeit für die Alternative für Deutschland (AfD) und das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) festgestellt. Unvereinbar ist ferner die Mitgliedschaft oder Mitarbeit in Organisationen, die verfassungsfeindliche Ziele verfolgen, die von einem Verfassungsschutz als gesichert extremistisch eingestuft sind oder die zu Gewalt aufrufen.
Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss, Streichung oder Tod. Der Austritt ist jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform gegenüber dem Vorstand zu erklären.
Beiträge (§ 6 der Satzung)
Von den Mitgliedern werden monatliche Beiträge erhoben:
– Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres: beitragsfrei,
– Studierende, Auszubildende, Arbeitslose sowie Rentnerinnen und Rentner auf Antrag: ermäßigter Beitrag zwischen 2,50 Euro und 5 Euro,
– ordentliche Mitglieder: 5 Euro,
– Fördermitglieder: frei wählbar, mindestens 10 Euro.
Der Vorstand kann Beiträge in begründeten Fällen stunden sowie vollständig oder teilweise erlassen.